Damit der Immobilienverkauf reibungslos abgewickelt wird, muss ein solcher Verkauf langfristig geplant werden. Das bedeutet, dass man hier eine Zeitspanne von mindestens 12 Monaten vor dem voraussichtlichen Auszugstermin einplanen sollte. Alternativ sollte auch überlegt werden, ob der Verkauf entweder über einen Immobilienmakler Bern oder in Eigenregie durchgeführt werden sollte. Dabei sollten einige Punkte beachtet werden.
Beratung nach Bedarf
Beim Verkauf in Eigenregie gibt es auch die Möglichkeit, einzelne Beratungsleistungen, je nach persönlichem Bedarf, in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Vertragsprüfung oder die Steuerberatung beim Immobilienverkauf. Weitere Verkaufsschritte können dann in Eigenregie durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau der Interessenkontakte oder die Durchführung der Immobilienbesichtigung.
Erstellung von Verkaufsdokumentionen
Gerade bei den Vertragsverhandlungen sorgt eine professionelle Dokumentation dafür, dass dadurch Vertrauen aufgebaut wird und gleichzeitig werden die Verhandlungen erleichtet. Dazu gehören zum Beispiel die Präsentation der Verkaufskonditionen, die Aufbereitung des Lageplanes -, des Zonenplanes sowie die Aufbereitung der Grundrisse.
Erfolgreiche Inserat-Erstellung der Immobilie
Eine Möglichkeit, die Immobilie erfolgreich zu inserieren, ist zum Beispiel die Webseite homegate.ch dafür zu nutzen. Dort können dann die wichtigsten Fotos sowie Pläne präsentiert und die Immobilie kann einem größeren Kreis von möglichen Interessenten vorgestellt werden.

Was sollte in den Kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar erstellt. Wichtige Inhalte sind hier zum Beispiel die Zahlungsmodalitäten, eventuelle Anzahlungen sowie deren Sicherstellung, die Restzahlung, die Zahlungstermine allgemein, die Übernahme der Notariatsgebühren, die allfällige Handänderungssteuern sowie die Grunddienstbarken und Grundlasten auf dem Grundstück.
.Die Immobilienübergabe
Beim Verkauf in Eigenregie sollte man bereits bei den Preis- und Verkaufsverhandlungen mit den Interessenten sich über die wichtigsten Fragen der Übergabe einigen. Auch können die Übergabe-Modalitäten im Kaufvertrag integriert werden.
Wenn Verkauf nicht in Eigenregie – Immobilienverkauf über den Makler
Die seriösen Makler sind in der Regel Mitglieder von einem Verband. Dazu gehört zum Beispiel der Verbund der SMK (Schweizerische Maklerkammer des SVIT)..Sinnvoll ist es auch mit dem ausgewählten Makler ein persönliches Gespräch zu führen, um zu überprüfen, ob die Chemie und die Sympathie stimmen. Ebenfalls sollte ein solcher Makler auch bereits seit einigen Jahren erfolgreich Immobilien verkauft haben. Desweiteren sollte auch ein Vorort-Termin mit dem Makler durchgeführt werden (Ziel Erstellung Kurzbewertung des Maklers mit Lage, Preis, etc.).
Wenn dann ein Makler ein Angebot abgibt, sollte dieses genau geprüft werden. Dazu gehören auch die Angaben, ob zusätzliche Kosten neben dem Honorar im Angebot enthalten sind.
Ein guter Makler ist bei seinen Verkaufsprognosen eher zurückhaltend und weist auch auf die eventuell vorhandenen Unvollkommenheiten der Immobilie hin.
Gebühren und Steuern
Wenn eine Immobilie die Besitzverhältnisse wechselt, sind hier Gebühren zu berechnen. In der Schweiz ist es hierbei von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dabei werden diese in der Regel vom Verkäufer und Käufer teilweise je zur Hälfte übernommen.
Im einzeln gehört hier zum Beispiel die Handänderungssteuer mit dazu. Diese ist kantonbezogen unterschiedlich, wobei diese Steuer auch bei einer größeren Anzahl von Kanton abgeschafft worden ist. Wenn sie erhoben wird, erfolgt eine Teilung zwischen Verkäufer und Käufer. Außerdem fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Auch diese Steuer ist gemeindebezogen unterschiedlich und wird ausschließlich vom Käufer getragen.